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Ich kann echt schlecht zählen. Soweit ich zählen kann gibt es keine 50 Videos. Ich arbeite dran, versprochen. Aber sexy? Kommt drauf an wen man fragt. Geh zu Youporn, wenn du sexy Tattoo Fetisch brauchst. Aber vielleicht ist das ja Kunst?
50 sexy Tattoo Videos – Oder was der Fiskus dazu sagt
Ist Tattoo eigentlich Kunst? Das wird in Deutschland gerne objektiv beantwortet. Denn obwohl es Kunstfreiheit gibt kann sich nicht jeder auf diese Freiheit berufen. Das machen dann im Streitfall die Gerichte, um zu urteilen, ob bei entsprechender Einzelfallbetrachtung anwendbare legale Definitionsbereiche erschlossen sind. Denn, vorgreifend auf das Finanzgericht Düsseldorf verweisend, es gibt keine Form der Kunst, die geringwertiger ist als eine andere Form der Kunst. Und damit ist es klar, dass die grundlegende Frage, ob es sich um Kunst handelt erst einmal beantwortet werden muss. Oder um Handwerk. Oder um Dienstleistung. Oder um Gewerbe. Oder oder oder.
Der Kampf mit der KSK: Wann ist man Künstler?
Zu den anerkennenden Institutionen, ob ein Tattoo Kunst ist und damit der Tätowierer ein Künstler, gehört vorderrangig die Künstlersozialkasse. Somit fällt die Frage in den Bereich der Verwaltungsgerichte. Denn die Streitfrage nach der Künstlereigenschaft von Tätowierern betraf , besonders in den beginnenden 2000ern grundlegend die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Hierbei ist die Künstlersozialkasse eine Besonderheit in Deutschland., ihre Aufgabe ist, sich um all die verkrachten Künstler-Existenzen zu kümmern. Vorausgesetzt, sie sind Künstler. Und dabei definiert die KSK die Kunsteigenschaft: Tätowierer seien, so die KSK vor dem BSG, nur dann bildende Künstler im Sinne von § 2 Satz 1 KSVG, wenn sie mit ihren Arbeiten Aufmerksamkeit und Anerkennung über den eigenen Kundenkreis und über die Szene der Tätowierer hinaus erzielten.
Das Urteil von 2025: Zweckfreie Kunst auf der Haut
Das Bundessozialgericht hat 2024 einen Fall behandelt, in dem eine Tätowiererin gegen die KSK geklagt hatte. Und die Dame hat gewonnen. Als jemand, der bereits seit dem Ende des letzten Jahrtausends in die KSK aufgenommen wurde kann ich der Dame zu der Ausdauer gratulieren. Gleich weiter geht zu den anderen Definitionsgrößen. Hier ist die spruchtätigende Sparte die Finanzgerichtsbarkeit. In dem Urteil des Finanzgerichts Düsselsdorf 4 K 1875/23 G,AO vom 18.02.2025 wurde der Kunstbegriff in Hinsicht auf den Kläger wunderschön ausdifferenziert. Verallgemeinert liegt zweckfreie Kunst vor, denn „Es ist nicht erkennbar, welcher Gebrauchs- oder Nützlichkeitswert (…) Tätowierungen zukommt“. Und weiter wird die Kunsteigenschaft bei Tattoos klar bejaht. Es ist sehr zu empfehlen, sich die Argumentation des FG durch zu lesen.
Gibt es niedere Kunst?
Wie bereits erwähnt gibt es keine Form der niederen Kunst. Dies ergibt sich bereits aus der Verbindung von Kunstfreiheit iSd. Art. 5 III GG mit Art 3 I GG, gegebenfalls mit Art. 1, 2 GG. Auch wenn es zur Zeit durch einen Herrn Kultusstaatsminister Weimer befremdliche Bemühungen gibt, die Kunstfreiheit ein zu engen. Der Begriff der entarteten Kunst als diffamierendes Element der Vergangenheit kommt da durchaus mal in den Sinn. Deswegen hier noch einmal zu der abschließenden Begründung des FG Düsseldorf. 4 K 1875/23 G,AO, Rn. 28.
Klare Feststellung
Das FG Düsselorf befindet fallbezogen „In Anbetracht der Gesamtumstände des Falles würde die Verneinung einer eigenschöpferischen Tätigkeit der Einordnung der vom Kläger ausgeübten Tätigkeit als – insbesondere im Vergleich zu anderen Teilen bildender Kunst – niedere Kunstform gleichkommen; eine solche Differenzierung zwischen höherer und niederer Kunst ist indes nicht zuletzt aufgrund der in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankerten Kunstfreiheit unzulässig (BFH, Urteil v. 23.9.1998 – XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460, Rn. 15 f.; Brandt, in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rn. 104 (2/2020)).
Videos als Kunst
Nicht seit gestern ist es auch der Allgemeinheit bekannt, dass Videos durchaus als Kunst gelten können. Jetzt muss ich mir und auch gerne Anderen eingestehen: ich mag einiges sein, aber was ich nicht bin ist ein Video-Künstler. Diese Videos sind in meinem Bemühen entstanden, meine Form der darstellenden Kunst, der Tätowierungen, an den Interessierten durch die Form, die Bewegung, die Integration in den Körper mittels bewegter Bilder zu vermitteln. Und ich muss gestehen, dass ich ab und an mal meinem verspielten Wesen nicht entkommen kann. Diese Video-Seite ist nur ein Einblick in ein paar Arbeiten. In den Galerien, ob Video-Galerie oder Projekt-Galerie sind noch einmal weitere Videos integriert.

